Unser Betrieb ist seit 22. Mai 2014 nach EN 1090-1 bis EXC2 zertifiziert!

Geprüfte Schweißer
Unsere Facharbeiter haben sich bereits einer maßgeschneiderten, firmeninternen Ausbildung in den angewendeten Schweißverfahren mit einer darauf folgenden Handfertikeitsprüfung unterzogen. Um die Schweißqualifikationen unserer Facharbeiter zu gewährleisten, werden einmal jährlich im Unternehmen Schweißprüfungen durchgeführt,welche durch den TÜV Austria beaufsichtigt und abgenommen werden. Auf Grund der Größe unseres Betriebes und der bestehenden EN 1090 Zertifizierung, ist mindestens ein Schweißwerkmeister zur Prüfung und Kontrolle der einzelnen Arbeitsvorgänge notwendig.

Ulrich Stöckl absolvierte einen mehrmonatigen Lehrgang an der Schweißtechnischen Zentralanstalt (SZA) mit abschließender Prüfung zum IWT (International Welding Technologist).

Der TÜV Österreich bestätigt in regelmäßig wiederkehrenden Überprüfungen, dass die Anforderungen der entsprechenden Normen erfüllt werden und ihre Qualität einer ständigen Überwachung unterliegt. Bei größeren und öffentlichen Bauvorhaben ist die Vergabe von Aufträgen von diesen Zertifikaten abhängig.

Mit einer gültigen CE- bzw. Leistungserklärung bestätigen wir unseren Kunden und Geschäftspartnern die Qualität und fachgerechte Fertigung unserer Produkte und Dienstleistungen.

 


EN 1090-1
In Europa dürfen tragende Stahlbaukonstruktionen bzw. Aluminiumbaukonstruktionen ab 1. Juli 2014 in Verkehr gebracht werden, die der neuen umfassenden Normenreihe EN 1090 entsprechen.

Für die Zulassung als Stahlbaubetrieb gemäß EN 1090 ist die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) Voraussetzung. Nur Hersteller, die eine werkseigene Produktionskontrolle eingeführt haben und durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifiziert sind, dürfen CE-kennzeichnen. Bei der Herstellerzertifizierung werden die betrieblichen und personellen Voraussetzungen und vor allem das Qualitätssystem, die werkseigene Produktionskontrolle, beurteilt.

Die WPK steht für die ständige Eigenüberwachung durch den Hersteller. Die Produktionskontrolle muss alle Kernprozesse abdecken: Schweißen, ZfP, Schraubverbindungen und Korrosionsschutz. Sofern der Hersteller auch die Statik mitverantwortet, unterliegt auch der Bemessungsprozess der WPK. Die Qualitätssicherungsmaßnahmen müssen schriftlich festgelegt werden, z.B. in Form eines Handbuches. Die Ergebnisse der regelmäßigen Kontrollen und Prüfungen müssen rückverfolgbar aufgezeichnet werden.

Mit dem CE-Zeichen deklariert der Hersteller die Übereinstimmung mit den Anforderungen der EN 1090-1, bzw. der Bauprodukteverordnung. Das CE-Zeichen ist der Reisepass für die ungehinderte Inverkehrbringung im Inland und in allen EU- und EWR-Ländern. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Einhaltung der deklarierten Bauteileigenschaften, z.B. geometrische Toleranzen, Schweißeignung, Bruchzähigkeit, Tragfähigkeit, Dauerhaftigkeit (Korrosionsschutz) etc.


ISO 3834
Für Schweißbetriebe ist weiteres die Einführung der EN 3834 - Qualitätsanforderungen für das Schweißen von metallischen Werkstoffen - erforderlich.

Die Normserie ISO 3834 regelt die Qualitätsanforderungen an den Betrieb und legt die Grundsätze zur Qualitätssicherung geschweißter Produkte fest, die ein Hersteller von geschweißten Bauteilen und Konstruktionen berücksichtigen und erfüllen muss. Sie umfasst sowohl die Einzelfertigung als auch die Massenfertigung in vielen schweißtechnischen Fertigungsbereichen.

Tragwerke und Bauteile werden abhängig vom Gefährdungspotenzial im Versagensfall, abhängig von der Beanspruchungsart und von der Komplexität der Herstellung in die Ausführungsklassen EXC1 - EXC4 (EXC = Execution Class) eingeteilt.

EXC1: Bauwerke vorzugsweise im privaten Bereich, wenig Personenverkehr
EXC2: gewöhnlicher Stahlhochbau
EXC3: Brückenbau, Hochhäuser, Stadien
EXC4: Großbauwerke mit extremen Schadensfolgen im Versagensfall

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